Die Bewohner einer mittelalterlichen Stadt
Die Bewohner einer mittelalterlichen Stadt lassen sich grob in Bürger und
Nichtbürger einteilen.
Die Bürger konnten die Freiheiten der Stadt genießen und waren z.B. von der
Heerfahrt befreit. Neben vielen Rechten hatten sie auch Pflichten zu erfüllen.
So war z.B. die Wehrpflicht eine allgemeine Bürgerpflicht. Im Kriegsfalle mußten
sie die Stadt mit den eigenen Waffen verteidigen und in Friedenszeiten an der
Stadtbefestigung mithelfen. Auch Steuern hatten sie zu zahlen und eventuelle
Schulden der Stadt mit abzutragen.
Um Bürger zu werden, hatte man einen Bürgereid abzulegen, der zu bestimmten
Zeiten wiederholt werden mußte, und seit der zweiten Hälfte des 12. Jhs. eine
geringe Eintrittsgebühr zu zahlen. Im Laufe der Zeit kamen jedoch weitere
Bedingungen hinzu. So mußte man schließlich von ehelicher Geburt sein, Haus-
oder Grundbesitz oder ein Mindestvermögen vorweisen oder selbständig ein
Handwerk ausüben können. Selbst die Kosten für die Aufnahmegebühr wurden
immer höher und machten in vielen Städten im Spätmittelalter schließlich
eine beträchtliche Summe aus. Das Bürgerrecht, in das in der Regel die Ehefrau
und die unmündigen Kinder eines Bürgers eingeschlossen waren, war nicht
erblich, d.h. die männlichen Kinder von Bürgern mußten ab dem 15./16.
Lebensjahr selbst ihren Bürgereid leisten. In manchen Städten konnten auch die
Frauen das Bürgerrecht erwerben, besaßen dann jedoch trotzdem keine
politischen Rechte.
Neben den Bürgern hatten auch die "Pfahlbürger" oder "Ausbürger"
das Bürgerrecht. Sie lebten außerhalb der Stadt auf dem Lande und wollten
durch den Erwerb des Bürgerrechtes nur den Schutz der Stadt gewinnen und an den
städtischen Vorrechten teilhaben können. In einigen Städten forderte man von
ihnen, daß sie, bevor sie Bürger wurden, ein Grundstück in der Stadt erwarben
und dort mindestens in der Winterszeit einige Wochen verbrachten. Außerdem mußten
sie wie die Bürger Steuern zahlen und, wenn sie in der Stadt waren, Wachdienst
leisten. Adlige Herren, Geistliche und Juden dagegen erhielten im allgemeinen
nur selten das Bürgerrecht zugestanden.
Neben den Bürgern und Pfahlbürgern gab es noch die Nichtbürger oder "Mitwohner".
In der Einwohnerschaft von Nürnberg im Jahre 1449 zählten 17583 zu den Bürgern
(die Familienangehörigen wurden mitgezählt) und 1976 zu den Nichtbürgern.
Diese Nichtbürger waren nicht vermögend genug, um das Bürgerrecht erwerben zu
können. Trotz alledem waren sie steuer-, wehr- und gerichtspflichtig, da sie
laut der Stadtherren an der gewerblichen Arbeit in der Stadt beteiligt waren.
Als Nichtbürger hatte man es schwer, städtischen Grundbesitz zu kaufen oder in
einer Gilde oder in einer Zunft Aufnahme zu finden. Ebensowenig konnte man
politische Rechte erlangen.
Neben den Bürgern und Nichtbürgern lebten manchmal auch Gäste in der Stadt,
die weder der einen noch der anderen rechtlichen Stadtgruppe zugezählt wurden.
Als Gast mußte man nämlich keine Steuern zahlen und nicht an der
Stadtverteidigung mithelfen. Man durfte jedoch auch keinen städtischen
Grundbesitz erwerben. Im Todesfall nahm der Rat den Besitz des betreffenden
Gastes in Verwahrung. Falls sich über Jahr und Tag keine Erben meldeten,
kassierten die Stadtherren zum Wohl der Stadt die Erbschaft ein.
Neben dieser vom rechtlichen Standpunkt aus gesehenen Einteilung der Stadtbevölkerung
in Bürger und Nichtbürger war auch eine Gliederung nach sozialen
Gesichtspunkten möglich. So konnte man die einzelnen Stadtbewohner entweder der
Oberschicht, der Mittelschicht, der Unterschicht oder der Randgruppe zuordnen.
Zur Oberschicht gehörten die Groß- und Fernkaufleute, die Gewandschneider, die
Ministerialen, die reichen Grundbesitzer und eventuell einige Handwerksmeister
und die Spitze der Gewerbetreibenden. Für all diese Personenkreise war ein
hohes Einkommen, der Besitz eines großen Vermögens, die Ausübung ganz
bestimmter Berufe und der Besitz von Grund und Boden gemeinsam. Nur Mitglieder
dieser Oberschicht wurden mit der Stadtverwaltung beauftragt und konnten damit
ihren politischen Einfluß geltend machen.
Zur Mittelschicht zählten im allgemeinen die Handwerker, die wohlhabenden
Kleinhändler, Brauer, Fuhrunternehmer, Schiffer, z.T. die städtischen
Angestellten wie Stadtschreiber oder Syndikus, Wundärzte, Apotheker,
Baumeister, Maler, Bildschnitzer und die wohlhabenden Ackerbürger.
Die zahlenmäßig größte Schicht in den Städten stellten die Handwerker. Sie
machten oft fast 50 % der Bürger aus. Aber Handwerker war nicht gleich
Handwerker. Hoch angesehen waren z.B. die Goldschmiede und Kürschner, und ganz
unten standen die Leineweber. Welche Berufe es in den mittelalterlichen Städten
gegeben hat, soll anhand der Stadt Esslingen im Jahre 1384 gezeigt werden:
2 Apotheker, 1 Arzt, 4 Axteindreher, 117 Bäcker, 26 Bader, 56 Binder
(Hausanstreicher), 7 Dachdecker, 4 Dreher, 1 Drescher, 4 Eicher, 2 Faßträger,
13 Fischer, 58 Gerber, 1 Gießer, 1 Glaser, 7 Goldschmiede, 1
Grabenmeister, 5 Hafner (Töpfer), 1 Harnischmacher, 1 Heumeister, 2 Helmschmiede,
2 Karrenspanner, 1 Käsbohrer, 1 Kessler, 15 Knechte, 5 Köche, 6
Kornmesser, 12 Kramer, 1 Kupferschmied, 21 Kürschner, 50 Küster, 4 Läufer,
10 Mägde, 5 Maler, 4 Maurer, 3 Melwer (Mehlhändler), 3 Messerschmiede,
53 Metzger, 8 Müller, 3 Näherinnen, 1 Ölschläger (Inhaber einer Ölmühle),
1 Pfannenschmied, 1 Ringdreher, 4 Säckler (stellt aus Leder Taschen,
Ranzen und dgl. her), 3 Sackträger, 12 Sattler, 1 Schaffner (der
Aufseher einer Wirtschaft), 1 Scharwächter (ein Nachtwächter in den Straßen),
6 Scherer (Barbiere), 27 Schmiede, 53 Schneider, 2 Schröpfer, 94 Schuhmacher,
1 Schwertmacher, 1 Seiler (stellt Taue, Schnüre, Lindenstränge und
Kordeln her), 6 Spengler (Spangenmacher, später Blechschmiede und
Klempner), 1 Spießmacher, 2 Sporenmacher, 13 Wächter, 9 Wagner,
24 Weber, 178 Weingärtner, 1 Weinschenk, 16 Weinzieher, 2 Wirte,
3 Wollweber, 1 Würfelmacher, 1 Zehnter (Erheber des Zehnten), 1 Ziegler
(Ziegelbrenner, Backsteinmacher), 34 Zimmerleute, 1 Zöllner. 394 Frauen
blieben ohne Berufsangabe. (in: Geschichte für morgen 2,
Hirschgraben-Schulbuchverlag, Frankfurt am Main 19856, S. 71)
In der Blütezeit der städtischen Wirtschaft (1350 - 1470)
stellten das Textil- und das Metallgewerbe rund 2/3 der Beschäftigten.
Dabei wurden die einzelnen Berufe weit aufgespalten. Also einen Schneider, der
den Stoff zuschnitt, dann nähte und bestickte, eventuell Kappen oder Hüte,
Pelzwaren, Männer- und Frauenkleidung anfertigte, gab es nicht. Jeder einzelne
Arbeitsschritt hatte seinen eigenen Beruf zur Folge. So fand man in den Städten
Tuchscherer, die nur die Stoffe zuschnitten, Seidensticker, Hutmacher, Kürschner,
Flickschneider, Schneider, die nur Frauenkleider verkauften usw.
Auch im Metallgewerbe waren die Handwerker auf einzelne Produkte und
Arbeitsschritte spezialisiert. Goldschmiede, Kupferschmiede, Silberschmiede,
Haubenschmiede, Hufschmiede, Löffelschmiede, Messerschmiede, Nagelschmiede,
Pflugschmiede, Sichelschmiede, Scherenschmiede und Waffenschmiede kamen sich
somit untereinander nie ins Gehege!
Die Frauen waren meistens als Hausgehilfinnen oder Mägde in fremden Haushalten
zu finden und wurden z.T. wie auch heute noch weit schlechter als ihre männlichen
Kollegen bezahlt.
Viele unverheiratete Frauen waren Lohnarbeiterinnen, die hauptsächlich in der
Wollweberei eine Anstellung fanden, oder als Wäscherinnen und Krämerinnen, die
mit Obst, Gemüse, Butter, Hühnern, Eiern, Heringen, Mehl, Käse, Milch, Salz,
Öl, Senf, Essig, Federn, Garn und anderen Waren handelten, tätig.
Auch die verheirateten Frauen hatten z.T. ebenfalls einen eigenen Beruf, der
nicht unbedingt mit dem Beruf des Ehegatten identisch sein mußte. So gab es
Weinhändlerinnen, Wechslerinnen, Gürtlerinnen, Eisenwarenhändlerinnen, Gewürzhändlerinnen,
Brauerinnen, Bäckerinnen (besonders Feinbäckerinnen, die für Kuchen und Kekse
zuständig waren), Kerzenherstellerinnen, Apothekerinnen, Abschreiberinnen,
Hebammen, Krankenpflegerinnen, Bademägde, Maurerinnen, Schmiedinnen, weibliche
Musikanten wie Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen,
Schellenträgerinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen, Zöllnerinnen, Ärztinnen,
Schulmeisterinnen usw.
Zudem waren die Frauen in kleinen Holz- und Metallindustrien beschäftigt, um
Nadeln, Schnallen, Ringe, Besen, Bürsten, Matten, Körbe, Holzschüsseln und
Rosenkränze herzustellen, und arbeiteten in sämtlichen Herstellungsstadien der
Textilproduktion als Schneiderinnen, Kürschnerinnen, Handschuhmacherinnen,
Hutmacherinnen, Tuchwalkerinnen, Kämmerinnen, Nopperinnen, Bleicherinnen, Färberinnen,
Gewandschneiderinnen, Garnmacherinnen, Goldspinnerinnen, Seidmacherinnen,
Seidspinnerinnen, Seidenherstellerinnen.
Die Garnmacherinnen, die die Appretur des von den Garnzwirnern gezwirnten
Leinengarns besorgten, und die Seidmacherinnen waren sogar in Frauenzünften
organisiert. Die Goldspinnerinnen, die Blattgold und -silber für die Malerei,
das Möbel- und Buchgewerbe, für die kirchlichen Gewänder und Stickereien und
für die kostbaren Gewänder der Reichen herstellten, waren mit den Goldschlägern
zu einer Zunft vereinigt.
Die Unterschicht, die 40 - 60% der Stadtbevölkerung ausmachen konnte,
reichte von den einfachen Leuten bis zu den Bettlern. In Lübeck zählten um
1380 42% von den 22 000 - 24 000 Einwohnern zu dieser
Schicht, zu der neben den armen Handwerksmeistern und Kleinkaufleuten die große
Masse der beruflich Unselbständigen wie z.B. die Handwerksgesellen und
-lehrlinge, die freien Tagelöhner und Hilfsarbeiter, die Hafenarbeiter und
Seeleute, die Türmer, Torwächter und Nachtwächter, die Bader, Stadtpfeifer,
die Dienerschaft, das Gesinde und die Bettler gehörten.
In der Randgruppe der städtischen Bevölkerung dagegen fanden sich die
Personen, die wegen ihres Berufes, wegen ihrer Religion oder aus anderen Gründen
am Rande der Gesellschaft standen wie z.B. der Henker und seine Gehilfen, der
Hundeschinder, der Müller, der Töpfer, der Schäfer, der Ziegler, der Hirt,
der Totengräber, die Dirne, die Spielleute, die Juden, die Aussätzigen, um nur
einige zu nennen.